Also so wie ich es bei meiner Beförderung verstanden habe, ist es nicht verboten. Man darf nur nicht die Antwort wortwörtlich abschreiben und man darf nicht zu lange brauchen. Und im Nachhinein wird sowas denke ich nicht aberkannt. Sollte man sich nicht an die Regeln halten bzw. sollte man serveruntauglich sein, wird man halt gebannt.Es ist glaube ich auch verboten.
Könnte in einem solchen Fall die Freischaltung in Nachhinen entzogen werden? Ich frage nur, nicht dass es mich jetzt betreffen würde...![]()
Ach, wir sind eigentlich immer davon ausgegangen, dass ein Gast nebenbei die Regeln offen hat. Daher sollte auch nicht ewig auf Antworten gewartet werden. Wenn man die Regeln nicht gelesen hat, dann kann man manche Fragen nicht schnell beantworten. Regelkenntnis heißt nicht, dass man diese bis ins letzte Detail im Schlaf auswendig aufsagen kann.Es ist glaube ich auch verboten.
Könnte in einem solchen Fall die Freischaltung in Nachhinen entzogen werden? Ich frage nur, nicht dass es mich jetzt betreffen würde...
Und wann war die Freischaltung und welcher Versuch?Achso. Dann, ja, hatte ich.
Und wann war das ungefähr?Bei mir wars auch der erste Versuch.
Ok, jetzt muss ich nur noch überlegen was mir diese Information bringt.20.07.2019 (16:41 Uhr) von "BassT1987" (ehm. Szoller).
Dauer: 23 Minuten.
Erster Versuch wie gesagt, 13. Mai 2020 um 19:47 Uhr, ca. eine halbe Stunde nach meinem ersten Login (gleicher Tag, 19:12 Uhr). Bei wem, weiß ich nicht mehr, auch nicht, wie lange das gedauert hat. Ich war vier Jahre jünger als jetzt.Und wann war die Freischaltung und welcher Versuch?
Das dachte ich mir irgendwie.Der Freischalter ist mittlerweile seit langem inaktiv.
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