Edit: @CoolMan20000 hat recht!
Allerdings muss ich zurückrudern; anscheinend haben sich die Richtlinien etwas geändert. Mein letzter Stand war, dass Gebote nicht bearbeitet werden dürfen, jetzt steht nur noch:
Ob du das Gebot vor Ablauf korrigieren müsstest, ist nicht geklärt, obliegt also dem Versteigerer.
- Gebote können nicht zurückgenommen werden.