Arbeitszeugniss

ZockerJTV

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7 Aug 2014
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Hallo UW,
ich habe mal eine Frage bezüglich eines Arbeitszeugnisses vom Arbeitgeber,da ich aus den gefundenen Informationen nicht richtig schlau werde.

Und zwar habe ich vor ca. 5 Wochen ein Arbeitszeugniss aus meiner Ausbildung (ist seit Anfang dieses Jahres beendet) in Bearbeitung gegeben und dieses dann nach 2 Wochen erhalten.
Aber ich bin nicht mit diesem Schreiben einverstanden....und zwar wurde die Beurteilung nicht schrifltich und in ganzen Sätzen erstellt,sondern in einfachen Schulnoten.

(z.b. Führung: Gut)

Frage: Dürfen Schulnoten rein gesetzlich gesehen in einem Arbeitszeugniss enthalten sein?

nachdem ich dass wieder zu bearbeitung geschickt habe und auch meine Wünsche aufgelistet habe (keine Schulnoten und keine auflistung der erlernten Fähigkeiten etc.) ,wurde mir das Arbeitszeugniss nach wieder 2 Wochen warten, OHNE jegliche Veränderungen ausgehändigt....:mad:

Ich hoffe mir kann irgendwer weiterhelfen,
Mfg

edit: momentan bin ich der überzeugung ich schreib mir ein eigenes Zeugniss und lass es unterschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

in einem Arbeitszeugnis sind Noten durchaus zugelassen und nicht verkehrt. Nur sieht es in meinen Augen immer danach aus das sich der Arbeitgeber besonders wenig Mühe dafür gegeben hat.
Oftmals bietet ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an das Zeugnis selber zu scheiben. In manchen Foren wird in solchen fällen das Angebot anzunehmen bzw. auszuschlagen stark diskutiert.
Der Grund liegt dabei auf der Hand: Ein Arbeitszeugnis in all seinen Formulierungen korrekt zu schreiben ist sehr schwer und dieses kann dich dein Leben lang begleiten.

Wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich den Arbeitgeber explizit darum bitten ein Arbeitszeugnis in schriftlicher Form mit ausformulierten Sätzen anzufertigen.
Dies kann wie in meinem Fall (Großbetrieb) auch eine sehr lange Zeit in Anspruch nehmen (~2-6 Monate)

Es ist ein durchaus kompliziertes Thema aber ich hoffe ich konnte ein bisschen weiter helfen.
Grüße demiroth

PS @RockGermany bekommen wir auch ein Arbeitszeugnis? :D
 
Danke Demi, nur leider sträubt sich mein Betrieb (Großbetrieb) das Zeugniss zu ändern.

Habe es ja schon einmal zurück gegeben ,mit dem Hinweis ein Zeugnis zu bekommen mit ausformilierten Sätzen. Daraus wurde ja leider nichts :(



OT: ich sehs schon kommen in den nächsten News, Rock schreibt Arbeitszeugnisse :D
 
Hast du gekündigt oder gehst du intern in der Firma nur weiter?
Wenn du gekündigt hast, hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Was in meiner Auffassung keine Noten enthält.
Aber dazu müsstest du die einzelnen Gesetze nachlesen was Pflicht und nur entgegenkommen ist.
 
bin nicht in meinem Ausbildungsberuf bei der Firma übernommen worden...sprich bin nur intern in einen anderen Job reingekommen.
Will das Zeugnis nur für Bewerbungen nutzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gesetzlicher Anspruch in Deutschland[Bearbeiten]
Der Zeugnisanspruch ergibt sich aus dem Gesetz und aus den Tarifverträgen. Seit 1. Januar 2003 gilt für alle Arbeitnehmer der § 109 der Gewerbeordnung (früher für gewerbliche Arbeitnehmer § 113 GewO a. F. und für die übrigen Arbeitnehmer und Dienstverpflichtete § 630 Bürgerliches Gesetzbuch). § 109 GewO lautet:

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Bei dieser Neufassung wurde das sprachlich veraltete Wort „Führung“ durch „Verhalten im Arbeitsverhältnis“ ersetzt. Gemeint ist das Sozialverhalten im Unternehmen gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern, Kunden, Besuchern.

Damit ist ein wichtiger Gesichtspunkt aus der Rechtsprechung übernommen worden: Ein Zeugnis darf keine doppelbödigen Formulierungen enthalten; die Zeugnisaussagen müssen eindeutig sein, klar und verständlich formuliert.

Anspruch haben auch leitende Angestellte (nach § 5 Abs. 3 BetrVG), Teilzeitkräfte, Aushilfen, Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen, Praktikanten und Zivildienstleistende. Auszubildende haben einen Zeugnisanspruch nach § 16 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz.

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst fanden und finden sich entsprechende Regelungen in den (Mantel-)Tarifverträgen. Im Gegensatz zu dem früheren § 64 MTArb enthält § 35 Abs. 1 TVöD bzw. wortgleich TV-L eine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Regelung, nach der sich das Endzeugnis nun auch auf Führung und Leistung erstrecken muss. Beamte haben ebenfalls Anspruch auf ein Zeugnis, das Dienstzeugnis genannt wird (§ 85 Bundesbeamtengesetz bzw. Parallelregelungen in den Landesbeamtengesetzen).

Der Arbeitnehmer muss das Zeugnis ausdrücklich verlangen.



Am besten, du verlangst das überarbeitete Arbeitszeugnis via Schreiben ein, das würde den Betrieb quasi dazu zwingen, du hast immerhin ja einen gesetzlichen Anspruch darauf.

Ein Arbeitszeugnis muss in jedem Fall wohlwollend formuliert sein, daraus würde ich schliessen, dass nicht nur Noten, sondern eben auch Text gefordert werden kann.

Thema Azubi... Du hast nach § 16 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz Anspruch auf ein Zeugnis, da ich den entsprechenden Gesetzestext aber nicht kenne, weiss ich nicht, ob das ein Arbeitszeugnis darstellt oder bloss eine Art Schulzeugnis des Betriebes ist. Hier in der CH haben Auszubildende den selben Anspruch wie jeder Arbeitnehmer.
 
ich glaube ich werde mal morgen in die Personalabteilung gehen und dort nachfragen :/
 

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