Musikbots und so...

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

genius_timo

Unterstützer
7 Aug 2017
1.917
Hallo werte Community,

in den vergangenen Tagen sehe ich vermehrt Musikbots im TeamSpeak auf Unlimitedworld - An sich, habe ich absolut kein Problem damit, ich habe meist selbst meinen Musikbot im Schlepptau.
Was ich hier zur Diskussion stellen möchte, ist, dass manche Leute die Musikbots in öffentlichen Channeln haben - Das Problem daran ist, dass sobald die Msuik-Wiedergabe nicht in einem passwortgeschützten Channel ist (was erlaubt ist, da nur ein beschränkter Kreis von Personen in den Channel kann), käme theoretisch doch die GEMA ins Spiel (bei Radio die GEZ) - In jedem Falle ist es besser, Musikbots nur in privaten Channeln zu lassen - Wie denkt ihr darüber? :hmm:

Viele Grüße
Timo
 
Was wäre mit einem individuellen (jeder ein aderes) Server-Passwort, was man erhält, sobald man freigeschaltet wurde.
 
Also,

ich hab selber ein Music-Bot und lunger mit dem zu 98% in einem privaten Channel. Es kam 3x vor, dass ich mein Bot im öffentlichen Channel hatte. Das Ergebnis war: Einem hat es gestört und hab den Bot aus gemacht und das andere Male, war eine kleine Disskusion wegen GEMA, Lizenzrechte usw. Da hat man mich schon etwas eingeschüchtert. Beim letzten Male hatte es niemanden gestört - den Bot einfach muten und gut ist.
Ich sage mal so, im Ts gibt es 2-3 Channel da können auch von 'Draußen' Leute/Spieler reinkommen und wenn der Bot da wäre und Musik abspielt, würde diese Lizenzgeschichte angesprochen werden. Denn von dem Punkt aus spielt man ja für andere Radio.
Aber wenn man für unsere Community die öffentlichen Channels hat, wo kein Außenstehender Zugang hat, sollte es doch gar kein Problem darstellen?! :confused:
Davon abgesehen muss es bewiesen werden das man ohne Lizenzen Musik abspielt. Das kann nur jemand machen aus der Community. [Anschwärzen/Petzen o.ä.] Woher weiß die Person, ob man nicht seine eigene CD's abspielt, die man im Laden gekauft hat? Ich habe eine ganze Wand voller Musikcd's und somit habe ich in einer bestimmten Grenze eine Lizenz. Ob ich die jetzt im Öffentlichen Community Channel abspiele oder ein privaten Raum aufmache und alle dazu einlade, ist es doch egal?

Hoffe man kann mir irgendwie folgen... Ich verfluche die Gramatik :hmm:
 
@Mrs_Smauq Der Kauf einer CD berechtigt dich nicht, diese öffentlich abzuspielen. Dasselbe gilt auch für Filme etc. Dafür benötigst du eine spezielle Lizenz.

Das mit dem Musikbot im Teamspeak ist ein Graubereich, den man argumentieren muss. In den nicht kennwortgeschützten Channeln hat theoretisch jeder Zugriff, ein Abspielen von Musik ist somit 'öffentlich' und nicht legal.

Wenn der Channel nun passwortgeschützt ist, kann man argumentieren, dass der Channel nicht öffentlich ist und die abgespielte Musik somit im privaten Rahmen genutzt wird. Ob dies dann auch tatsächlich so vor Gericht standhalten würde, das kann ich dir nicht sagen.
 
@Scotty1928 aber dann dürfte ich im Real-Life keine Freunde zu mir einladen, wenn ich die gekaufte CD abspiele. Meine Freunde können ihre Freunde mitnehmen usw. Also dürfte ich dann bei mir zu Hause keine CD abspielen? :confused:

Ja, es ist eine ernstgemeinte Frage:!:
 
den GEMA FAQ schrieb:
Für die Musik, die auf einer privaten Party mit Ihren Freunden in Ihren eigenen vier Wänden gespielt wird, müssen Sie keine Lizenzvergütung bezahlen. Wenn Sie jedoch Musik öffentlich wiedergeben, sieht die Sache anders aus.
Im Urheberrechtsgesetz steht dazu: „Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“ Vereinfacht heißt das: Jede Nutzung ist öffentlich, bei der wenigstens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind, Musik hören. Betriebsfeste sowie Vereinsfeiern sind deshalb in der Regel öffentlich, Privatpartys oder Geburtstagsfeiern hingegen nicht.
Quelle
 
Mal eine spontane Frage die sich mir dann aufwirft: "Wenn man irgendwo draußen, in der Nähe fremder Menschen, mit Freunden über eine Box Musik hört, ist das dann öffentlich?"
Mein Gedanke: Sofern die Musik nicht zu laut ist, ist das privat, da die Mehrzahl der Zuhörer für welche die Musik bestimmt ist, keine "Mitglieder der Öffentlichkeit" sind. Ähnlich dürfte sich das dann ja auch in einem "offenen" TS-Channel verhalten, sofern man die meissten anwesenden gut kennt. Jemanden mit dem man über einen längeren Zeitraum mehrere Stunden Wöchentlich spricht, kann man kaum "fremd" nennen, es sei denn es sind "zweckgebundene Gespräche".

Das sind meine persönlichen Gedanken zu dem Thema. Ich bin mit Jura nicht wirklich vertraut und würde persönlich keinen TS-Musikbot außerhalb eines Passwortgeschützten TS-Channels betreiben.

lg
 
Die Thematik mit der GEMA ist schnell sehr komplex und von diversen Faktoren abhängig. Grundsätzlich kann man leider keine bestimmte "Lösung" finden. Neben den Erfahrungen mit der GEMA die ich beruflich gesammelt habe, habe ich mich vor einigen Jahren auch schon mal mit der Verwendung von Bots zur Wiedergabe von Musik auf TeamSpeak-Servern beschäftigt. Grob kann man hier sagen: Im neuen Medium Internet ist vieles eine Grauzone.

Unterscheiden sollte man aber zwei Fälle: Der Musikbot gibt ein Internetradio in Echtzeit wieder oder der Musikbot spielt diverse Titel und wird quasi so selber zu einem Radiosender.

Im ersten Fall wird ein Internetradiosender durch den Musikbot an verschiedene Zuhörer wiedergegeben. Es macht keinen Unterschied, ob jeder für sich den Stream anhört oder eben ein Bot im Channel ist, der den Radiosender wiedergibt. Es handelt sich zwar trotzdem um eine Weiterverbreitung, welche nicht mehr durch die Lizenzen des Internetradios abgedeckt wird, aber es macht aber kaum einen Unterschied, ob der Bot dazwischen sitzt oder eben nicht. Daher ist das eine Grauzone. (Anmerkung: Da es tausende dieser Radiobots gibt und mir noch kein Fall in den letzen Jahren bekannt geworden ist, wo die GEMA eingeschritten ist, gehe ich mal davon aus, dass das auch noch länger eine Grauzone bleibt.)

Beim anderen Fall wird die Sache schwieriger: Der Bot verbreite verschiedenste Titel von diversen Interpreten mit meinem Musikbot auf dem TeamSpeak-Server. Solange es sich um einen passwortgeschützten Bereich handelt in dem sich das Umfeld nach § 15, Abschnitt 3 UrhG in einem privaten Rahmen befindet ist es in Ordnung, so einen Musikbot zu verwenden.
Jedoch reicht ein Passwort nicht aus, damit das Umfeld privat wird. Wenn in einem Gildenchannel, wo sich nur die Hälfte der Mitglieder gegenseitig kennen, ein solcher Musikbot verwendet wird, gilt das Gleiche wie in einem öffentlichen Channel: Es handelt sich um eine öffentliche Verbreitung der Musik, die eine GEMA-Lizenzierung benötigt, egal ob man eine gekaufte CD abspielt oder den Bot irgendwas von YouTube streamen lässt.

Weiterhin gilt bei solchen Verstössen eine sehr eingeschränkte Störerhaftung: Wenn die GEMA sich an uns wendet, dass jemand den TeamSpeak als Plattform zur Verbreitung von nicht lizenzierter Musik verwendet hat, so müssen wir ab diesem Punkt dafür sorgen, dass dies unterbleibt, eine Strafe für den Betreiber des TeamSpeaks wird es zunächst aber nicht geben. (Wenn man dann trotzdem als Plattformberteiter nichts unternimmt kann durchaus mehr passieren, wie beim Präzedenzfall YouTube)

Den eigentlichen Verursacher kann die GEMA sehr wohl zur Rechenschaft ziehen, und Lizenzkosten nachfordern, Hierbei gilt dann, dass man das Doppelte von dem zahlt, was die nötige Lizenz gekostet hat - das könnte viel werden. Jedoch bleibt es schwer den genauen Rahmen des Verstoßes zu beweisen und das ganze kann nur schwer überwacht werden, deshalb bleibt auch dies eine "Grauzone", auch wenn die Rechtslage klar ist.

Zum Abschluss bleibt zu sagen, dass jeder Betreiber eines Musikbots mit sich selbst vereinbaren muss, ob er das (geringe) Risiko eingeht. Wir von unserer Seite können weder Musikbots explizit erlauben noch müssen wir sie verbieten. Sollte es zum Fall kommen, dass sich die GEMA meldet, oder es zu vergleichbaren Plattformen ein Urteil gibt, müssen wir dafür sorgen, dass Musikbots auf dem TeamSpeak nicht mehr verwendbar sind - was wahrscheinlich noch lange dauern wird.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Benutzer, die dieses Thema gerade lesen

ONLINE 7 Spieler